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26. Oktober 2017 | News

Finanziell flexibel ins Alter

Vorsorgeplanung bei offener Betriebsnachfolge

Bei Angestellten sind die AHV und die Pensionskasse die wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge. Bei den selbständig erwerbenden Landwirten und Landwirtinnen spielen Investitionen in den Betrieb häufig eine wichtige Rolle. Doch wie soll die Vorsorge gestaltet werden, wenn die Betriebsnachfolge noch offen ist?

Vorsorge aufbauen oder investieren?

Nach der Betriebsübernahme bis zum Alter von 45 / 50 Jahren liegt auf den meisten Betrieben der Schwerpunkt bei Investitionen in den Betrieb und/oder ins Wohnhaus. Wenn das Haupteinkommen aus der Landwirtschaft stammt, ist dies sicher richtig. Ab Alter 45 / 50 sind häufig die grössten Investitionen getätigt, der Betrieb läuft. Vielfach ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, ob ein/e Nachfolger/in aus der eigenen Familie einmal die Landwirtschaft übernehmen möchte.

Genügend Liquidität als Voraussetzung

Genügend Liquidität ist Voraussetzung, dass die Vorsorge überhaupt geplant werden kann. Sehr oft nimmt der Privatverbrauch wegen der abgeschlossenen Berufslehre der Kinder zwar ab. Durch die nach wie vor hohen Tilgungsraten bei den Schulden und den wegfallenden Kinderabzügen, sind die finanziellen Mittel trotzdem häufig begrenzt. Ab Alter 45 sollte möglichst in die Vorsorge einbezahlt werden. Klar darf der Betrieb nicht vernachlässigt werden. Hier steht der Unterhalt im Vordergrund. Bei offener Nachfolge sollte das Betriebsleiterpaar jedoch auch an sich denken. Wenn der letzte Franken in den Betrieb investiert wird und am Schluss ein Nachfolger den Betrieb zum Ertragswert übernimmt, ist kein Erspartes vorhanden. Nur mit der AHV allein, wird der finanzielle Spielraum im Alter sehr eng. Da das Wohnen weg vom Hof meistens teurer zu stehen kommt, bleibt in diesem Fall keine Alternative, als auf dem Hof wohnen zu bleiben.

Als Gewerbe verkaufen?

Ist keine Nachfolge in Sicht und ein zukunftsfähiges Gewerbe vorhanden, kann es auch eine Strategie sein, in den Betrieb zu investieren und diesen dann mit Erreichen des AHV-Alters an Dritte zu verkaufen. Allerdings müssen in diesem Fall die Schulden bereits zu einem grossen Teil abbezahlt sein, damit ein genügendes finanzielles Polster fürs Alter bleibt.

Wo soll der Alterswohnsitz sein?

Nebst den finanziellen Aspekten ist eine Hauptfrage: Wo sieht das Betriebsleiterpaar seinen Alterswohnsitz? Zu bedenken ist dabei: mit 80 Jahren wird es nicht mehr so ideal sein, drei Kilometer vom Dorf entfernt zu wohnen.

Flexibel mit dem Aufbau von Ersparnissen

Fazit: Wenn die Nachfolge noch offen ist, ist es von Vorteil, nebst den notwendigen Unterhaltsarbeiten möglichst parallel Ersparnisse aufzubauen. So können Sie flexibel reagieren und haben im AHV-Alter die Möglichkeit, entsprechend ihren Wünschen zu reagieren. Ohne Ersparnisse wird der Spielraum sehr viel kleiner sein. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie richtigen Weg zu finden.

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