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13. Oktober 2021 | News

Steuern Juristische Personen

Es kommt immer wieder vor, dass wir mit Fragen zur Wahl der Rechtsform oder zur Umwandlung von Einzelfirmen in juristische Personen (AG, GmbH) konfrontiert werden. Nebst Gründen der Haftung (Haftungsrisiko, Haftungsbegrenzung) und Kapitalbeschaffung (grosser Kapitalbedarf) stehen dabei vielfach steuerliche Überlegungen im Vordergrund.

Natürliche Person – juristische Person
Selbständigerwerbende werden u.a. für den Gewinn aus ihrem (Landwirtschafts-)Betrieb als natürliche Personen besteuert. Diese Einkommenssteuern unterliegen stark progressiven Steuertarifen. Als Steuerprogression bezeichnet man dabei die Erhöhung des Steuersatzes mit zunehmenden Einkommen. Dies führt dazu, dass von hohen Einkommen nicht nur betragsmässig sondern auch prozentual mehr Steuern bezahlt werden müssen als von niedrigen.

Durch die Gründung einer juristischen Person erlangt diese Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit. Auch eine juristische Person muss Steuern bezahlen: Ihre Gewinnsteuern unterliegen proportionalen Steuertarifen. Dies bedeutet, dass die Reingewinne (bis CHF 250'000) prozentual immer gleich stark besteuert werden, im Kanton Aargau zu 17.8 % (Stand 2021).

Doppelbesteuerung
Von einer Doppelbesteuerung spricht man bei der Ausschüttung von Gesellschaftsgewinnen (Dividenden) an die Eigentümer. Die Gesellschaft als juristische Person muss ihren Gewinn versteuern und zusätzlich versteuern auch die Inhaber diese Ausschüttung als Einkommen.

Sozialversicherungen
Gewinne von Selbständigerwerbenden sind vollumfänglich AHV-beitragspflichtig. Dabei kann unter Umständen von der sinkenden Beitragsskala profitiert werden. Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch BVG-versichert. Mitarbeitende einer (eigenen) juristischen Person unterliegen als Angestellte obligatorisch der AHV-, ALV-, FAK- und BVG-Beitragspflicht. Ihre Sozialversicherungsbeiträge sind höher, aber auch ihr Versicherungsschutz. 

Vergleich Steuer- und Sozialversicherungsbelastung
Nachfolgend stellen wir in vereinfachten Beispielen dar, wie sich die Steuer- und Sozialversicherungsbelastung je nach Rechtsform unterscheiden kann.

Basis bilden Gewinne vor Lohn und Steuern im Betrag von CHF 50'000, CHF 200'000 bzw. CHF 300'000. Verglichen werden «EU» (= Einzelunternehmen), «JP m. Div» (= juristische Personen, bei welchen der ganze Gewinn als Dividende ausgeschüttet wird) und «JP o. Div» (= juristische Personen, welche die erwirtschafteten Gewinne nicht ausschütten). Das bei der Pensionskasse versicherte Einkommen beträgt CHF 43'000, CHF 100'000 bzw. CHF 120'000. All diese Variablen haben Einfluss auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Steuern Juristische Personen1Steuern Juristische Personen2

Fazit

  • Ein Patentrezept gibt es nicht.
  • Steuerliche Gründe dürfen bei der Wahl der Rechtsform nicht alleine entscheidend sein. Bei sehr hohen und/oder stark schwankenden Gewinnen (Spezialkulturen, Intensivtierhaltung) kann sich eine juristische Person unter Umständen lohnen.
  • Nennenswerte steuerliche Vorteile sind erst ab Gewinnen von rund CHF 300'000 zu erwarten.
  • In der freiwilligen beruflichen Vorsorge (Sparbeiträge bis 25 %) lassen sich höhere Altersguthaben aufbauen als im BVG-Obligatorium.
  • Wird der Gewinn in der juristischen Person stehen gelassen, ist der Steuervorteil am höchsten. Offen ist, ob solche zurückbehaltenen Gewinne jemals steuerneutral realisiert werden können.
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