Woher kommt meine Hilfe?
In jeder Bauernfamilie kann es von einem Tag auf den anderen völlig anders aussehen. Ohne den Teufel an die Wand zu malen, kommt es immer wieder vor, dass man in Not gerät, sei es durch einen Unfall des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin, eine plötzlich eingetretene Krankheit oder einen Schicksalsschlag.
In solchen Situationen muss man schnell und kühn handeln. Nicht nur die Familie braucht Hilfe und muss ihren Alltag in kürzester Zeit neu organisieren. Übergangslösungen sind ab sofort auch auf dem Landwirtschaftsbetrieb notwendig: Die Tiere müssen versorgt, der Acker bestellt, die Früchte und das Gemüse gepflückt oder geerntet sowie die Maschinen unterhalten werden. Ein Betriebsleiter/eine Betriebsleiterin kann nicht «ruhig» krank sein und im Spital liegen, bis er/sie weiss, ob auf dem Hof alles rund läuft.
Es kann auch mal sein, dass die Familie eine kurze Auszeit nehmen will und in die Ferien fahren möchte.
In solchen Fällen bieten folgende Organisationen ihre Hilfe an:
Betriebshelferdienst BVA: https://www.bvaargau.ch/dienstleistungen/betriebshelferdienst
- Die Abwicklung läuft über den Maschinenring Nordwestschweiz.
- Der Stundenansatz richtet sich nach den Tarifen des Maschinenringes. Mitglieder des Maschinenringes profitieren von einem reduzierten Tarif.
Weitere Beiträge, Vergünstigungen oder Rückerstattungen:
Beiträge der Mitglieder der MPM:
- Krankheit, Unfall, Kuraufenthalt CHF 50.00/pro Tag
- Ferien, Arbeitsspitze, Militär CHF 25.00/pro 10 Stunden (=1 Tag)
Fonds für Betriebs- und Familienunterstützung:
Mitglieder, welche bei Agrisano eine obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie eine Taggeldversicherung von insgesamt mindestens CHF 75.00 abgeschlossen haben, können beim Fonds für Betriebs- und Familienunterstützung der Agrisano Beiträge geltend machen.
Wie hoch sind die Beiträge?
- Beitrag von CHF 40.00 pro Tag für maximal 30 Tage innerhalb von 365 Tagen bei einer Taggeldversicherungshöhe von CHF 75.00 bis CHF 125.00
- Beitrag von CHF 50.00 pro Tag für maximal 30 Tage innerhalb von 365 Tagen bei einer Taggeldversicherungshöhe von mehr als CHF 125.00
Die Auszahlung erfolgt immer an die versicherte Person!
Betriebshelferfonds
Aus Anlass seines 75-Jahr-Jubiläums des Aargauer Milchverbandes (AMV) im Jahre 1984 wurde ein Jahr später dieser Fonds ins Leben gerufen. Dieser bezweckte, dass von den jährlich anfallenden Zinsen Bauernfamilien, die eine Betriebshilfe beanspruchten und sich in einer finanziellen Notlage befunden hatten, profitieren konnten. Die Zeiten haben sich seither geändert, die Bedürfnisse auch. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2018 der Stiftungszweck angepasst, die Stiftung heisst neu «Stiftung für Betriebshelferdienste und Nothilfe in der Aargauer Landwirtschaft». Aus dem Stiftungsfonds können jetzt nicht nur Beiträge an die Rechnungen für Betriebshelfereinsätze geleistet sondern es kann auch umfassendere Hilfestellung für Bäuerinnen und Landwirte in Notsituationen angeboten werden. Kontaktieren Sie bei Bedarf Tel: 056 460 50 55.
Betriebshelferin
Bei Bedarf bieten die Aargauer Landfrauen einen Haushaltservice an. www.landfrauen-ag.ch