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03. Dezember 2024 | News

Änderungen Sozialversicherungswerte per 01.01.2025

Per 01.01.2025 gibt es einige Anpassungen bei den Sozialversicherungswerten.

Während die AHV-Beiträge, wie auch die obligatorischen BVG-Sparbeiträge gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben, steigt der maximale Einzahlungsbetrag in die Säule 3a auf CHF 7'258.00 für Erwerbstätige mit Anschluss an die 2. Säule und auf maximal CHF 36'288.00 für Erwerbstätige ohne Anschluss an die 2. Säule.

Weitere Änderungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt von TREUHAND|SUISSE:

Beiblatt Sozialversicherung 2025

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