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02. Oktober 2020 | News

Vorbereitung auf die Pensionierung

Ein Wohnrecht im Altenteil, Bezug von 1 Liter Milch pro Tag und Fleisch von einem halben Kalb, so sah wohl die gebräuchliche Altersvorsorge vor 50 Jahren aus. Anno dazumal wurde die "Altersvorsorge"in den Betrieb investiert. Ist dies heute in der Landwirtschaft noch die richtige Lösung?

Mit finanziellen Reserven flexibel bleiben

Manches hat sich in der Landwirtschaft aber auch in der übrigen Gesellschaft gewandelt. Das Wohnrecht wird viel seltener beansprucht. "Was nützt mir ein Wohnrecht, wenn ich mit den Jungen Streit habe und nicht mehr neben ihnen wohnen will!", sagte unlängst ein Landwirt anlässlich der Hofübergabe. Die Miete mit Mietvertrag und das Wohnen weg vom Betrieb sind viel häufiger geworden. Dies verlangt aber von den Hofübergebern ein viel grösseres finanzielles Polster.

Wie man sich bettet…..

Wann beginnt denn die Vorbereitung auf die Pensionierung? Viel früher als man im ersten Moment denkt: nämlich mit der eigenen Hofübernahme. "Du hast 30 Jahre Zeit, die Hofübergabe vorzubereiten.", äusserte sich ein landwirtschaftlicher Berater. Ebenso sieht es mit der Pensionierung aus. Klar stehen in den Jahren nach der Hofübernahme die Investitionen in den Betrieb im Vordergrund. Der Betrieb muss aufgebaut werden, das Wohnhaus nach den eigenen Bedürfnissen umgebaut werden, etc.

… so liegt man

Trotzdem sollen nebst der Schuldenrückzahlung schon bald gewisse finanzielle Reserven gebildet werden, sei es auf Sparkonten, bei der Pensionskasse oder bei der 3a-Vorsorge. Denn steht beim Pensionsalter ein finanzielles Polster zur Verfügung, kann man frei entscheiden, wo der Alterssitz sein wird, wie der Lebensabend gestaltet werden kann. Ohne Polster ist man den finanziellen Sachzwängen ausgeliefert und vermag es gar nicht, vom Hof weg zu wohnen. Wer grössere Beträge auf ein 3a Konto einbezahlt, sollte am besten mehrere Konten führen und dabei nicht mehr als ca. CHF 60'000.00 pro Konto (bei Ehepaaren) einzahlen. So kann später pro Jahr jedes Konto einzeln ausbezahlt werden und es fallen weniger Steuern an.

Vorbereitung Pensionierung

Planung Ausstieg ab Alter 55

10 Jahre vor der AHV-Rente gilt es dann, die Umsetzung anzuschauen und zu planen. Wie lange soll die Landwirtschaft betrieben werden? Ist die Hofnachfolge in Sicht (in- und ausserbetrieblich) oder soll der Betrieb stillgelegt werden? Wie sieht die Vorsorgesituation aus (AHV, Pensionskasse, 3a, Sparkonten, Liegenschaften, etc.)? Wie sind die Steuerfolgen der Hofüber- oder -aufgabe? Wo ist der Alterswohnsitz?

Um sich hier einen Überblick zu verschaffen lohnt es sich, eine Rentenvorausberechnung bei der AHV machen zu lassen. Diese zeigt auf, mit wieviel Rente gerechnet werden kann. Es muss entschieden werden, wie die Pensionskasse bezogen wird: als Rente oder als Kapital? Werden vor der Betriebsaufgabe noch Einkäufe in die Pensionskasse getätigt, gilt es die Kapitalbezugssperre von 3 Jahren zu beachten. Der Bezug in Rentenform ist hier eine mögliche Lösung. Die Auszahlung der 3a Vorsorgekonten ist zu staffeln, damit nicht zu viel Steuern bezahlt werden müssen.

Die Planung der Pensionierung ist für jede Person und jeden Betrieb spezifisch anzugehen. Je nach Vermögenssituation, dem vorgesehenen Wohnsitz und der Nachfolgeregelung gilt es die angepasste Lösung zu finden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Betriebsübergabe ist Vertrauenssache
Wir beraten Sie gerne!

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