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01. Oktober 2020 | News

Der Naturallohn im Lohnausweis

«Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen. Darin sind sämtliche Leistungen bzw. geldwerten Vorteile zu deklarieren, die dem Arbeitnehmer … im Zusammenhang mit dem bestehenden … zugeflossen sind.»

Das ist ein Ausschnitt aus der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises. Diese Wegleitung wird von der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegeben

https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/formulare/lohnausweis/LA-Wegleitung_2020.pdf.download.pdf/LA-Wegleitung_2020.pdf 

Zu den Leistungen, die zu deklarieren sind, gehört der Naturallohn. Wenn Sie dem Arbeitnehmer die vollen Abzüge von CHF 345.00 pro Monat für Logis (Zimmer) resp. CHF 645.00 pro Monat für Verpflegung machen, können Sie diese in der Ziffer 2.1 deklarieren. Falls der Arbeitnehmer nur teilweise von Ihnen verpflegt wird, tragen Sie bitte nur den eff ektiven Abzug in Ziff er 2.1 ein. Wenn Sie dem Arbeitnehmer höhere Abzüge verrechnen, können Sie diese in Ziffer 2.3 vermerken.

Beispiel Lohnabrechnung

Deklaration im Lohnausweis
Die Angabe für Verpflegung, Unterkunft (Ziffer 2.1) setzt sich aus dem Abzug für Logis von CHF 345.00 und dem Abzug für Verpflegung von CHF 473.00 zusammen. Natürlich ist im Lohnausweis der Jahreslohn zu deklarieren. Damit der Treuhänder den Naturallohn korrekt verbuchen kann, braucht er die Angabe des Naturallohnabzuges für den Abschluss.

Ausschnitt Lohnausweis

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