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01. Oktober 2020 | News

Schäden durch Ablieferung von Milch mit zu hoher Keimzahl an die Haftpflichtversicherung melden

Trotz aller Vorsicht und Gewissenhaftigkeit kann es vorkommen, dass die Keimzahl in der abgelieferten Milch zu hoch ist. Dies kann Folgeschäden durch die Kontamination anderer Milch im Tank des Lastwagens oder gar des Verarbeiters haben. Die finanziellen Folgen sind schnell erheblich und belasten den Betrieb.

Grundsätzlich sind Schäden an Personen und Sachen die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen, über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Dass Forderungen aus der Ablieferung mit Antibiotika kontaminierter Milch durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind, ist bekannt. Der Schaden durch zu hohe Keimzahl in der Tankmilch sollte analog dazu ebenfalls von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Ein Blick in die Police oder die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) kann zeigen, ob der konkrete Schaden übernommen wird. Eine Rückfrage beim Versicherungsagenten kann ebenfalls Klarheit bringen. Zu beachten ist, dass meist ein Selbstbehalt für jedes Schadenereignis zu übernehmen ist. Ebenfalls verlangt die Versicherung eine zeitnahe Meldung eines Schadens.


Machen Sie sich vor einem Wechsel der Versicherung oder der periodischen Anpassung der Police einige Gedanken. Wie etwa: Welche Schäden sind bisher auf unserem Betrieb eingetreten? Wurden diese durch die Haftpflicht gedeckt? Gab es Schäden welche gedeckt gewesen wären, aber sie wurden nicht gemeldet? Gibt es neue Betriebszweige mit anderen Risiken? Bestehen Doppel- oder Überversicherungen? Zusammen mit ihrem Versicherungspartner können dann für Ihren Betrieb passende Lösungen gefunden werden.

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