30. Dezember 2022 | News
Fristgesuche Steuererklärungen 2022
Im Aargau sollten Steuerpflichtige ohne selbständige Erwerbstätigkeit ihre Steuererklärung 2022 bis am 31. März 2023 einreichen. Die Steuerpflichtigen mit selbständiger Erwerbstätigkeit haben bis am 30. Juni 2023 Zeit dafür. Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen kosten CHF 35.00, 2. Mahnungen CHF 50.00. Wir bitten Sie deshalb, die Unterlagen bereits Anfang Jahr an die Treuhandstelle einzusenden.
Eine Fristverlängerung nach dem 30.06.2023 werden wir nur beantragen, wenn wir von Ihnen den Auftrag erhalten oder Ihre Buchhaltungs- und/oder Steuerunterlagen bei uns eingetroffen sind.