Bilanzierung von Hofübergaben
Bei der Hofübergabe wirkt sich der Betrag, der in die Bilanz des Hofübernehmers gebucht wird, auf seine eigene Steuerbelastung aus. Aber auch der Hofübergeber ist mit steuerlichen Auswirkungen betroffen. Daher ist es wichtig, dass sich die Übergeber und Übernehmer absprechen und die Steuererklärungen koordiniert einreichen.
Der Hofübernehmer kann nach Handelsrecht höchstens den Kaufpreis gemäss Kaufvertrag in seine Buchhaltung übernehmen. Jede Hofübergabe ist individuell. Damit können sich zum Beispiel folgende Konstellationen für die Bilanz ergeben.
1. Der Ertragswert liegt über dem Buchwert
B.W. hat seinen Landwirtschaftsbetrieb gut unterhalten, aber wenig zusätzlich investiert. Gleichzeitig hat er immer gute Einkommen erwirtschaftet. Damit die Steuerbelastung nicht zu hoch wurde, hat sein Treuhänder jeweils die maximalen Abschreibungen gemacht. Beim Verkauf an seine Tochter erzielt er einen Kaufpreis, der über dem Buchwert liegt und damit einen Gewinn.
Variante a) Wenn die Tochter den Kaufpreis bilanziert, kann sie in Zukunft von diesem höheren Wert abschreiben und damit ihr Einkommen senken. Da bei einem Verkauf innerhalb der Familie die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben wird, führt die kantonale Steuerverwaltung die Anlagekosten für die Kantons- und Gemeindesteuern und die kumulierten Abschreibungen in einer internen Aufstellung weiter. Hingegen gelten für die direkte Bundessteuer und die Berechnung der AHV-Beiträge der Kaufpreis als neue Anlagekosten und die kumulierten Abschreibungen von B.W. sind nicht mehr massgebend. B.W. muss den Gewinn versteuern und darauf AHV-Beiträge bezahlen. Er kann bei der altersbedingten Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit von günstigen Steuertarifen profitieren.
Variante b) B.W. ist nicht bereit, den Gewinn zu versteuern. Darum stellt er die Bedingung, dass seine Tochter den Buchwert in ihre Bilanz übernehmen muss. Sie kann damit in Zukunft nur wenig abschreiben und versteuert ein höheres Einkommen. Zusätzlich werden ihr auch bei der direkten Bundessteuer die kumulierten Abschreibungen ihres Vaters angerechnet. Bei einer späteren Überführung ins Privatvermögen werden die steuerliche Belastung und die AHV-Beiträge, die sie bezahlen muss, deutlich höher ausfallen.
2. Der Ertragswert ist tiefer als der Buchwert:
F.R. hat seinen Landwirtschaftsbetrieb ständig vergrössert. Die Kosten dafür waren hoch und die Zeit zu kurz, um bis zum Ertragswert abzuschreiben. Sein Sohn übernimmt den Betrieb zum Ertragswert. Für die Investitionen der letzten 10 Jahre wird der Kaufpreis anteilsmässig erhöht.
Variante a) Trotz der Erhöhung des Kaufpreises realisiert F.R. einen Verlust. Er kann zwar den Verlust im letzten Jahr seiner selbständigen Erwerbstätigkeit geltend machen, der Verlust übersteigt aber die Einkünfte und der steuerliche Vorteil ist gering. Der Sohn darf handelsrechtlich nur den tieferen Kaufpreis bilanzieren. Die kantonale Steuerverwaltung führt die kumulierten Abschreibungen in ihrer internen Aufstellung für die Kantons- und Gemeindesteuern weiter. Der Verlust von F.R. – obwohl der grösste Teil nicht mit Einkünften verrechnet werden konnten – wird bei den kumulierten Abschreibungen dazugerechnet.
Variante b) Um die steuerliche Situation zu verbessern, erhöhen F.R. und sein Sohn den Kaufpreis für den Landwirtschaftsbetrieb bis zum Buchwert. Im Vertrag wird festgelegt, dass F.R. diese zusätzliche Erhöhung seinem Sohn schenkt. Da jetzt der Kaufpreis dem Buchwert entspricht, kann F.R. zwar keinen Verlust mehr vom übrigen Einkommen abziehen, sein Sohn kann aber einen höheren Wert in seine Bilanz übernehmen und von diesem Wert abschreiben.
3. Gemischte Schenkung
S.K. ist Eigentümerin eines kleineren Betriebes. Der Betrieb ist kein Gewerbe nach bäuerlichem Bodenrecht (BGBB). Ihr Sohn will den Betrieb übernehmen und weiter bewirtschaften. Da es sich nicht um ein Gewerbe handelt, hat er kein Anrecht, den Betrieb zum Ertragswert zu übernehmen. Trotzdem will S.K. den Betrieb zum Ertragswert übergeben. Da der Kaufpreis mehr als 75% unter dem Verkehrswert liegt, handelt es sich um eine gemischte Schenkung. S.K. kann weder einen Verlust noch einen Gewinn geltend machen und ihr Sohn muss den Buchwert, die Anlagekosten und die kumulierten Abschreibungen weiterführen.
Aufteilung Kaufpreis
Bei Hofübergaben nach dem 1. April 2018 muss der Kaufpreis inkl. Übergabekosten proportional nach dem Ertragswert aufgeteilt werden. Eine Erhöhung des Kaufpreises für Investitionen der letzten 10 Jahre nach BGBB müssen den entsprechenden Bilanzpositionen zugeteilt werden.
Fazit
Die Ausgangslage bei der Hofübergabe kann sehr unterschiedlich sein. Die Beispiele beschreiben die wichtigsten Fälle für einen einzelnen Aspekt. Möglicherweise sind bereits für die Bilanzierung zusätzliche Gespräche innerhalb der Familie und erbrechtliche Regelungen notwendig. Eine frühzeitige Abklärung der eigenen Situation und ein Gespräch mit dem Treuhänder ermöglichen es, das passende Vorgehen anzustreben.