Betriebsübergabe oder –aufgabe steuerlich planen
Seit der Einführung der Unternehmenssteuerreform II im Jahr 2011 kann die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit steuerlich privilegiert erfolgen. Dies bringt Steuervorteile bei der Hofübergabe oder bei der Aufgabe eines Landwirtschaftsbetriebes. Beim Liquidationsgewinn handelt es sich i.d.R. um die Differenz zwischen dem Buchwert und den Anlagekosten. Da der Liquidationsgewinn getrennt vom übrigen Einkommen zu einem separaten, tieferen Satz besteuert wird, ist das steuerlich vorteilhaft.
Voraussetzungen
Um von einem bevorzugten Steuersatz zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Definitive Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit ab Alter 55 oder infolge Invalidität
- Vollständige Liquidation notwendig
- Nur eine einmalige definitive Aufgabe pro Person möglich
Wenn zu Lebzeiten noch keine privilegierte Besteuerung erfolgt ist, können im Erbfall auch die Erben von diesen Steuervorteilen profitieren.
Abzug für mögliche Altersvorsorge
Selbständigerwerbende investieren häufig ihre angesparten Reserven in den Betrieb, oft auf Kosten der Altersvorsorge. Um diesen Umstand auszugleichen, besteht die Möglichkeit, bei der Steuerdeklaration ein fiktives Vorsorgeguthaben in Abzug zu bringen. Die Höhe dieses Abzuges ergibt sich aus dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen der letzten fünf Jahre vor dem Liquidationsjahr und der Anzahl Jahre zwischen 25 und dem Alter bei der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (max. 40 Jahre). Dabei kann pro Jahr eine Altersgutschrift von 15% angerechnet werden. Vereinfacht gesagt: Mit einem etwas höheren Einkommen vor der Betriebsaufgabe können höhere Beiträge für einen fiktiven Abzug geltend gemacht werden.
Steuerfolgen
Beispiel einer Liquidation als normales Einkommen, zum privilegierten Tarif und zum privilegierten Tarif mit fiktivem Einkauf. Berechnungsgrundlagen: Steuerbares Einkommen CHF 60'000.00, steuerbares Vermögen CHF 400'000.00, Liquidationsgewinn CHF 300'000.00, möglicher fiktiver Einkauf in Vorsorge CHF 200'000.00.
Steuerplanung
Um bei der Betriebsaufgabe oder –übergabe keine Überraschungen zu erleben, ist auf folgende Punkte zu achten:
- Selbständig Erwerbende können einmal von der privilegierten Besteuerung profitieren.
- Wir empfehlen 4 bis 6 Jahre vor der Aufgabe eine Beratung zum gezielten Vorgehen.
- Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit vor der Liquidation nicht zu tief deklarieren, weil der fiktive Einkauf sonst tiefer ausfällt.
- Handelt es sich vor der Aufgabe noch um ein landwirtschaftliches Gewerbe? Eventuell kann es vorteilhaft sein, die Liquidation und die Überführung ins Privatvermögen zeitlich zu koordinieren (Baulandgrundstücke, kleinere Parzellen).