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30. März 2017 | News

Achtung Steuerfalle!

Bei Hofübergaben stellen wir immer wieder fest, dass der Hofnachfolger bereits eigene Maschinen oder Tiere besitzt, die aber nicht als Vermögen deklariert sind. Wenn wir diese nun in die Buchhaltung aufnehmen, müssen die Maschinen oder Tiere als Einkommen versteuert werden. Wenn wir sie nicht deklarieren, fällt der Aufwand dafür weg und das steuerbare Einkommen steigt. Diese zusätzlichen Steuern sind vermeidbar!

So machen Sie es richtig!:

Schreiben Sie Käufe von Maschinen oder Tieren auf. Notieren Sie auch Einnahmen und Ausgaben dafür. Deklarieren Sie diese als Vermögen und als Einkommen in der Steuererklärung. Das deklarierte Vermögen wird in den meisten Fällen keine Steuern auslösen, da der Freibetrag genügend hoch ist. Die Einkommenssteuern variieren je nach Höhe des übrigen Einkommens.

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