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26. Oktober 2017 | News

Beziehen Sie Dienstleistungen von Anbietern im Ausland für Ihre Liegenschaft?

Für solche Leistungen werden Sie mehrwertsteuerpflichtig, sobald diese CHF 10'000.00 pro Jahr kosten (Bezugssteuer). Es kann sich dabei um Reinigungen, Architekturaufträge oder andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Liegenschaft handeln.

Für diese Geschäfte müssen Sie die MWST mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrechnen, auch als Privatperson oder nicht MWST-pflichtiger Betrieb. Materialbezüge fallen nicht unter die Bezugssteuer.

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