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30. März 2017 | News

Steuerveranlagungspraxis

Die Finanzen der öffentlichen Hand sind angespannt. Einerseits konnten die Steuerpflichtigen in den letzten Jahren von Entlastungen profitieren. Dies senkt jedoch die Steuereinnahmen. Gleichzeitig soll der Staat mehr fördern, regeln, kontrollieren. Dies erhöht die Kosten.

Die Finanzknappheit erhöht daher den Druck, die Steuereinnahmen mindestens zu halten oder noch besser, zu erhöhen. Wir stellen deshalb vermehrt fest, dass die bisherige Praxis von der Steuerverwaltung hinterfragt wird und bestehende Regelungen eher zuungunsten der Steuerpflichtigen ausgelegt werden. Die Gerichte stützen diese Entwicklung. Diese Tendenz beschränkt sich nicht auf einzelne Kantone, sondern sie ist schweizweit zu beobachten.

Die Agro-Treuhand Aargau AG wehrt sich soweit möglich für Sie gegen ungerechtfertigte Aufrechnungen. Dabei versuchen wir, die Verhältnismässigkeit zu wahren. Es ist uns wichtig, mit den Steuerämtern und der Steuerverwaltung sachlich zusammenzuarbeiten, auch wenn wir nicht die gleiche Meinung vertreten.

Wir versuchen, unsere Kunden vorgängig über mögliche Steuerfolgen aufzuklären. Wir möchten Sie daher bitten, uns über Ihre Vorhaben zu informieren, damit wir Ihnen bei deren Gestaltung und bei der Vermeidung von unnötigen Steuern helfen können.

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